Fachschaftsrat Kuwi Viadrina

Protokolle:
Fachschaftsvollversammlung
(FSVV)

Protokolle:
Fachschafts-
vollversammlung
(FSVV)

Zur näheren Erklärung folgt hier ein kurzer Auszug aus der SATZUNG DER FACHSCHAFT DER KULTURWISSENSCHAFTLICHEN FAKULTÄT:



§ 2. Organe

(1) Die Organe der Fachschaft KuWi sind:
1. die Fachschaftsvollversammlung (FSVV) und
2. der Fachschaftsrat (FSR).


§ 3. Die Fachschaftsvollversammlung (FSVV)

(1) Die FSVV aller Studierenden der Fachschaft KuWi wird mindestens einmal im Jahr einberufen.

(2) Außerordentliche FSVV können zu Problemen der Fachschaft einberufen werden.

(3) Die Themen einer FSVV müssen in der Regel mindestens eine Woche vor Stattfinden im Fachbereich der Universität öffentlich ausgehängt werden.

(4) Der FSR muss die FSVV ausreichend ankündigen.

(5) Die FSVV wird einberufen:
1. durch den FSR oder
2. durch den FSR auf schriftlich begründeten Antrag von mindestens 30 Studierenden der Fachschaft KuWi.

(6) Die Beschlüsse der FSVV sind für den FSR bindend.

(7) Die FSVV ist beschlussfähig, wenn mindestens 8 v.H. Studierende der Fachschaft KuWi anwesend sind. Bei Nichtbeschlussfähigkeit bestimmen die anwesenden Studierenden der Fachschaft KuWi einen neuen Termin, zu dem die FSVV in jedem Fall beschlussfähig ist.

(8) Abstimmungen erfolgen mit einfacher Mehrheit. Davon ausgenommen ist laut §8 Abs. 2 die Veränderung und Inkraftsetzung einer Fachschaftssatzung.

(9) Stimmberechtigt sind alle Anwesenden gemäß §1. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Anwesende FSR-Mitglieder können mit einfacher Mehrheit Nicht-FSR-Mitgliedern im Einzelfall das Stimmrecht entziehen.

(10) Die FSVV kann nur während der Vorlesungszeit, außer an Wochenenden, stattfinden.

(11) Alle Bestimmungen, die Wahlen betreffen, richten sich nach der WO Studierendenschaft.

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